Die Kreissynode ist das oberste Entscheidungsgremium des Kirchenkreises. Sie tagt mindestens zweimal im Jahr. Die Kreissynode besteht zur Hälfte aus gewählten Vertretern der Gemeindekirchenräte im Kirchenkreis. Hinzu kommen die Vertreter der Pfarrer- und Mitarbeiterschaft und von der Kreissynode berufene Mitglieder.

Aus ihrer Mitte wählt die Kreissynode den Präses, den "weltlichen" Vorsteher des Kirchenkreises und des Kreiskirchenrates. Der Kreiskirchenrat ist das Aufsichtsgremium der Kreissynode zwischen den einzelnen Tagungen. Mitglieder im Kreiskirchenrat sind u.a. der Präses, der Superintendent, die Oberpfarrer und weitere von der Synode gewählte Mitglieder.

Die Mitglieder der Kreissynode beraten in den Ausschüssen, wie das Gemeindeleben im Kirchenkreis bewahrt und unterstützt werden kann. Dafür erarbeiten die Ausschüsse Beschlußvorlagen für die Kreissynode. So gibt es den Bauausschuss, den Ausschuss für Diakonie und Soziales, den Finanzausschuss, den Innerkirchlichen Ausschuss, den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, den Ausschuss für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und den Strukturausschuss.

Die Kreissynode tagt im Frühjahr und im Herbst!